Nun ist sie also durch, die Volksabstimmung in der Schweiz, die sich gegen den Bau von Minaretten richtet. Es ist auf jeden Fall erschreckend, dass diese hässliche Kampagne der SVP, die sich so auf Islamfeindlichkeit stützte und diese geschürt hat, durchgekommen ist. Ich will nicht mit Steinen aus dem Glashaus Deutschland werfen, wer weiß, ob hier ähnliche Kampagnen nicht auch verfangen würden, trotzdem: Ich bin etwas überrascht und enttäuscht von dem Ergebnis.
Die Religionsfreiheit allerdings, verletzt diese Volksabstimmung meiner Meinung nach nicht (im Gegensatz dazu, was oft zu hören ist): Für die freie Religionsausübung schätze ich ein Minarett nicht als fundamental ein. Vielmehr ist die Frage, ob es der Religionsfreiheit dienlich ist, wenn der öffentliche Raum möglichst frei von religiösen Machtsymbolen ist. Das Kruzifx-Urteil ging ja in eine ähnliche Richtung, auch wenn hier staatliche Einrichtungen direkt betroffen waren.
Und schon kommen wir wieder zu religiösen Neutralität des Staates: Wenn der Muezzin aus Lärmschutzgründen in Deutschland nicht zum Gebet rufen darf - warum haben dann nichtchristliche Mitbürger kirchliches Glockengeläut zu ertragen? Und wenn den Muslimen der Bau religiös gewidmeter Türme verboten wird - will die Schweiz dann auch Kirchtürme verbieten, gleiches Recht für alle? Inwiefern ist hier das Argument gültig, christliche Kirchtürme seien Bestandteil einer schützenswerten abendländisch-schweizer Kultur?
Der ernshaften Diskussion solcher für die Trennung von Kirche und Staat elementarer Fragen erweist die schweizer Volksabstimmung und die SVP-Kampagne leider einen Bärendienst.